Samstag, 16. Januar 2010

Warnung vor Elterngeld bei Selbständigen und Freiberuflern

Warnung - wenn man glaubt, dass sich das Elterngeld für alle eignet (weil es von der Bundesregierung und Frau von der Leyen imer so dargestellt wurde und wird), der muss aufpassen...
Es gibt einige Missverständnisse, bzw. Interpretations-Unterschiede, die es für Selbständige fast unmöglich macht, vom Elterngeld zu profitieren und nach der Geburt für seine Familie da zu sein.
- Wenn man doch Kontoeingänge hat (d.h. Zahlungen auf das Konto hat, die z.B. aus früheren Aufträgen stammen) und die Gewinn- und Verlustrechnung für die 30 Tage nach der Geburt (nicht Kalendermonat!!!) einen Gewinn zeigen, dann kann es passieren, dass man alle Elterngeld zurückzahlenn muss. Siehe dazu mehr auf der Seite: Elterngeld ist nichts für Selbständige
- die eben schon erwähnte Besonderheit, dass das Eltergeld vom Tag des Kindes an gerechnet für 30 Tage gezahlt wird, hat schon viele Probleme verursacht. Mehr davon auch auf dieser Seite über Besonderheiten beim Elterngeld und über meinen Widerspruch gegen Elterngeld-Rückzahlung.
Und mehr von von meinem Widerspruch und meiner Sozialamtklage gegen die Rückzahlung immer in diesem Blog...